Die Atrium Hausordnung
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Alle Gäste müssen vor dem Betreten der Discothek aus Sicherheitsgründen
durch die Metalldetektoren
( gleiche Modelle wie beim Flughafen ).
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Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt ins Atrium.
(Zur Feststellung des Alters behalten wir uns eine Ausweiskontrolle vor).
- Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände
zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden
und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten
wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.
- Personen, die versuchen den reibungslosen, friedlichen Ablauf der
Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des
Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem
Falle mit Hausverbot belegt und können mit einer Anzeige wegen
Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.
- Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und
des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere
Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder
Gegenständen, welche die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten
oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen
strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken
an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Falle konfisziert; hierzu
hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die
Gefährdung anderer Gäste auszuschließen.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal
ist nicht gestattet.
- Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das
Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen
strengstens verboten.
- Es wird während der gesamten Veranstaltung Photo- und Filmmaterial
angefertigt. Dem Besucher ist hiermit bekannt, dass das Atrium im
Rahmen der Veranstaltung Photo- bzw. Filmmaterial anfertigt bzw. von
Dritten anfertigen lässt. Die Besucher willigen beim Betreten der
Discothek in die Herstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung
des im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Bildmaterials in jeder
Art Medium durch das Atrium oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung
im Zusammenhang mit dem Atrium steht, ein.
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Die Garderobenordnung hängt im Atrium sichtbar aus.